Erwägungsgrund 49 32021R0023
Um die wirksame Abwicklung einer CCP zu gewährleisten, sollten im Bewertungsverfahren so genau wie möglich jegliche zuzuweisenden Verluste ermittelt werden, damit die CCP ein „Matched Book“ ausstehender Positionen wiederherstellen und den laufenden Zahlungspflichten nachkommen kann. Die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausfallender CCP sollte auf fairen, vorsichtigen und realistischen Annahmen zum Zeitpunkt der Anwendung der Abwicklungsinstrumente beruhen. Der Wert der Verbindlichkeiten sollte bei der Bewertung jedoch nicht durch die Finanzlage der CCP beeinflusst werden. Aus Dringlichkeitsgründen sollte es möglich sein, dass die Abwicklungsbehörden eine rasche Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten einer ausfallenden CCP vornehmen. Diese Bewertung sollte bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine unabhängige Bewertung vorgenommen wird, vorläufig gelten.