Erwägungsgrund 80 32021R0023
Damit im Falle von Verstößen gegen diese Verordnung die kohärente Anwendung von Verwaltungssanktionen in allen Mitgliedstaaten gewährleistet ist, sollte diese Verordnung eine Liste der wichtigsten Verwaltungssanktionen und sonstigen Verwaltungsmaßnahmen, die den Abwicklungsbehörden und den zuständigen Behörden zur Verfügung stehen müssen, die Befugnis, diese Verwaltungssanktionen und sonstigen Verwaltungsmaßnahmen gegen alle für einen Verstoß verantwortlichen juristischen und natürlichen Personen zu verhängen, und eine Liste der wichtigsten Kriterien für die Festlegung der Höhe und Art dieser Verwaltungssanktionen und sonstigen Verwaltungsmaßnahmen sowie die Höhe der Verwaltungsgeldbußen vorsehen. Bei der Verhängung von Verwaltungssanktionen und sonstigen Verwaltungsmaßnahmen sollten Faktoren wie der festgestellte finanzielle Vorteil aus dem Verstoß, die Schwere und Dauer des Verstoßes, verschärfende oder mildernde Umstände, die Notwendigkeit einer abschreckenden Wirkung der Geldbußen und gegebenenfalls eine Ermäßigung für die Zusammenarbeit mit der Abwicklungsbehörde oder der zuständigen Behörde berücksichtigt werden. Bei der Verhängung und Veröffentlichung von Verwaltungssanktionen sollten die in der Charta verankerten Grundrechte geachtet werden.