Erwägungsgrund 63 32021R0023
Um die Unternehmensveräußerung fristgerecht durchzuführen und die Finanzstabilität zu schützen, sollte die Bewertung des Käufers einer qualifizierten Beteiligung zügig und ohne Verzögerung der Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung erfolgen. Die CCP, der Käufer oder beide — je nach den Auswirkungen des Instruments der Unternehmensveräußerung und der Form des Erwerbs — sollten bestehende Mitglieds- und Zugangsrechte in Bezug auf Zahlungs- und Abrechnungssysteme sowie andere verbundene Finanzmarktinfrastrukturen und Handelsplätze ausüben bzw. beibehalten können. Diese Rechte sollten weder wegen Nichterfüllung der einschlägigen Kriterien für die Mitgliedschaft oder Teilnahme noch wegen unzureichender Bonität verweigert werden. Ein Käufer, der diese Kriterien nicht erfüllt, kann diese Rechte nur während eines Zeitraums ausüben, der von der Abwicklungsbehörde zu bestimmen ist.