Erwägungsgrund 53 32021R0023
Die Abwicklung einer CCP sollte keine Inanspruchnahme außerordentlicher finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erfordern. Die ausstehenden Sanierungsinstrumente und die Abwicklungsinstrumente, insbesondere das Instrument der Herabschreibung, sollten so umfassend wie möglich angewendet werden, bevor einer CCP eine Kapitalspritze des öffentlichen Sektors oder eine gleichwertige außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln gewährt wird, bzw. gleichzeitig damit. Der Rückgriff auf außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln im Rahmen der Abwicklung ausfallender Institute muss ein letztes Mittel sein, zeitlich begrenzt sein und den einschlägigen Vorschriften über staatliche Beihilfen entsprechen.