Erwägungsgrund 43 32021R0023
Um das Marktvertrauen zu erhalten und die Ansteckung so gering wie möglich zu halten, sind rasche und entschiedene Maßnahmen erforderlich. Wenn die Voraussetzungen für eine Abwicklung erfüllt sind, sollte die Abwicklungsbehörde der CCP unverzüglich angemessene und abgestimmte Abwicklungsmaßnahmen im öffentlichen Interesse ergreifen. Der Ausfall einer CCP kann unter Bedingungen auftreten, die eine sofortige Reaktion der jeweiligen Abwicklungsbehörde erfordern. Diese Behörde sollte daher — unbeschadet der ergriffenen Sanierungsmaßnahmen der CCP und ohne dass zuerst auf die Frühinterventionsbefugnisse zurückgegriffen werden muss — Abwicklungsmaßnahmen einleiten dürfen.