Erwägungsgrund 74 32021R0023
Um äußerst dringliche Situationen abzudecken und da durch eine Aussetzung von Entscheidungen der Abwicklungsbehörden die Kontinuität kritischer Funktionen beeinträchtigt werden könnte, sollte vorgesehen werden, dass das Einreichen eines Rechtsmittels die Wirkung der angefochtenen Entscheidung nicht automatisch aussetzt und die Entscheidung der Abwicklungsbehörde sofort durchsetzbar ist.