Erwägungsgrund 88 32021R0023
Um sicherzustellen, dass die Behörden zur Abwicklung von CCPs in allen einschlägigen Gremien vertreten sind, und um zu gewährleisten, dass der ESMA sämtliche Fachkenntnisse zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um die Aufgaben im Zusammenhang mit der Sanierung und Abwicklung von CCPs zu erfüllen, sollte die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 dahingehend geändert werden, dass die nationalen Behörden zur Abwicklung von CCPs als zuständige Behörden im Sinne der genannten Verordnung angesehen werden.