Erwägungsgrund 90 32021R0023
Der Abwicklungsausschuss der ESMA sollte bei der Ausarbeitung des Rahmenkonzepts für die Bewertung der Belastbarkeit der CCPs gegenüber ungünstigen Marktentwicklungen konsultiert werden, wenn diese Bewertung die aggregierte Wirkung der Sanierungs- und Abwicklungsregelungen auf die Finanzstabilität der Union umfasst. In diesen Fällen sollte der Abwicklungsausschuss der ESMA auch konsultiert werden, wenn die Ergebnisse solcher Stresstests bewertet werden.