Erwägungsgrund 104 32017R1939
Gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates handelt das OLAF bei sämtlichen zur Unterstützung der EUStA durchgeführten Maßnahmen unabhängig von der Kommission.
Gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates handelt das OLAF bei sämtlichen zur Unterstützung der EUStA durchgeführten Maßnahmen unabhängig von der Kommission.