Erwägungsgrund 75 32017R1939
Die Bestimmungen dieser Verordnung über die Festnahme im Ermittlungsverfahren und die grenzüberschreitende Übergabe sollten die spezifischen Verfahren in Mitgliedstaaten unberührt lassen, in denen die anfängliche Festnahme eines Verdächtigen oder Beschuldigten keiner richterlichen Genehmigung bedarf.