Erwägungsgrund 121 32017R1939
Die auf Ebene der Staats- und Regierungschefs vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten haben auf ihrer Tagung vom 13. Dezember 2003 in Brüssel im Einklang mit den Bestimmungen des Beschlusses vom 8. April 1965 den Sitz der EUStA festgelegt —