Erwägungsgrund 19 32017R1939
Die EUStA sollte einen Jahresbericht über ihre allgemeine Tätigkeit veröffentlichen, der zumindest statistische Daten zur Arbeit der EUStA enthalten sollte.
Die EUStA sollte einen Jahresbericht über ihre allgemeine Tätigkeit veröffentlichen, der zumindest statistische Daten zur Arbeit der EUStA enthalten sollte.