Erwägungsgrund 76 32017R1939
Der betraute Delegierte Europäische Staatsanwalt sollte berechtigt sein, im Zuständigkeitsbereich der EUStA Europäische Haftbefehle zu erlassen oder zu beantragen.
Der betraute Delegierte Europäische Staatsanwalt sollte berechtigt sein, im Zuständigkeitsbereich der EUStA Europäische Haftbefehle zu erlassen oder zu beantragen.