Erwägungsgrund 35 32017R1939
Der mit einem Verfahren betraute Delegierte Europäische Staatsanwalt sollte den Aufsicht führenden Europäischen Staatsanwalt und die zuständige Ständige Kammer von allen wesentlichen Entwicklungen des Falles, wie z. B. die Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen oder Änderungen des Kreises verdächtiger Personen, unterrichten.