Erwägungsgrund 110 32024R3110
Sowohl die wesentlichen Merkmale von Bauprodukten als auch ihre Bewertungsmethoden können nur durch harmonisierte technische Spezifikationen bestimmt werden, die für die verschiedenen Produktfamilien und -kategorien zu erarbeiten sind, oder durch Europäische Bewertungsdokumente. Dementsprechend sollten die Anforderungen und Pflichten der Wirtschaftsteilnehmer in Bezug auf eine bestimmte Produktfamilie oder -kategorie erst zwölf Monate nach Inkrafttreten der harmonisierten technischen Spezifikation für die jeweilige Produktfamilie oder -kategorie verbindlich gelten, es sei denn, in der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wurde ein späterer Geltungsbeginn festgelegt.