Erwägungsgrund 70 32024R3110
Hält die Organisation Technischer Bewertungsstellen die Erstellung eines Europäischen Bewertungsdokuments auch ohne jeglichen Antrag eines Herstellers für sinnvoll, so sollte die Organisation Technischer Bewertungsstellen der Kommission das Thema vorlegen, die unter Berücksichtigung der von der Organisation Technischer Bewertungsstellen vorgelegten Begründung und der Markterfordernisse entscheiden sollte, ob die Erstellung eines Europäischen Bewertungsdokuments eingeleitet wird.