Erwägungsgrund 51 32024R3110
Um die Kreislauffähigkeit von Bauprodukten im Einklang mit den Zielen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und der Abfallhierarchie zu verbessern, sollten die Produktanforderungen auch so gestaltet sein, dass sich die Ressourceneffizienz verbessert, der Entstehung von Abfall vorgebeugt wird, Reparaturen, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung Vorrang eingeräumt wird, die Verwendung von Sekundärbaustoffen begünstigt wird und der Recyclingfähigkeit sowie der Produktion von Nebenprodukten Rechnung getragen wird. Die Vorbereitung der Wiederverwendung, die Wiederverwendung, die Wiederaufbereitung und das Recycling erfordern eine bestimmte Produktgestaltung, insbesondere durch die Erleichterung der Trennung von Produkten, Bauteilen und Werkstoffen bei Demontage, Rückbau und Abbruch und in der späteren Phase des Recyclings und, sofern möglich, die Vermeidung von gemischten, vermengten oder komplexen Werkstoffen und von bedenklichen Stoffen. Da die normale Gebrauchsanweisung und Sicherheitsinformationen nicht unbedingt die Wirtschaftsteilnehmer erreichen, die für die Vorbereitung der Wiederverwendung, die Wiederverwendung, die Wiederaufbereitung und das Recycling zuständig sind, sollten die für diese Vorgänge erforderlichen Informationen in über Datenträger verfügbaren digitalen Produktpässen sowie auf den Websites des Herstellers zur Verfügung gestellt werden.