Erwägungsgrund 65 32024R3110
Zur Gewährleistung der Kohärenz des Systems sollte diese Verordnung auf dem horizontalen Rechtsrahmen für die Normung aufbauen. Daher sollte die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 so weit wie möglich auch für Normen gelten, die gemäß dieser Verordnung verbindlich gemacht werden. Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 stellt somit unter anderem ein Verfahren für Einwände gegen harmonisierte Normen bereit, wenn diese Normen nicht vollständig den geltenden rechtlichen Anforderungen oder den Anforderungen des einschlägigen Normungsauftrags oder anderer Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.