Erwägungsgrund 107 32024R3110
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen erlassen, die bei Nichtkonformität zu verhängen sind, und sicherstellen, dass diese Vorschriften durchgesetzt werden, um zu gewährleisten, dass diese Verordnung in hohem Maße eingehalten wird. Die vorgesehenen Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.