Erwägungsgrund 83 32024R3110
Um die festgestellten Mängel bei der Marktüberwachung im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu beheben, sollte die vorliegende Verordnung mehr gerechtfertigte Befugnisse für die Marktüberwachungsbehörden und für die Kommission schaffen, damit die Behörden unter allen potenziell problematischen Umständen tätig werden können.