Erwägungsgrund 59 32024R3110
Fulfilment-Dienstleister, Online-Marktplätze und sonstige Marktakteure sollten aktiv dazu beitragen, dass nur konforme Produkte die Verwender erreichen, damit die Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung durch die Hersteller verbessert sowie zur Behebung der bei der Marktüberwachung festgestellten Mängel beigetragen und sie verbessert wird.