Erwägungsgrund 109 32024R3110
Zur Schaffung von Rechtssicherheit sollte klargestellt werden, wie lange Produkte, die auf der Grundlage Europäischer Technischer Bewertungen, die gemäß den nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 angenommenen Europäischen Bewertungsdokumenten ausgestellt wurden, in Verkehr gebracht wurden, auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen.