Erwägungsgrund 31 32025L0001
Die wirksame Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen oder Unternehmen einer Gruppe, die unionsweit agieren, erfordert die Zusammenarbeit zwischen Aufsichts- und Abwicklungsbehörden im Rahmen der Kollegien der Aufsichtsbehörden und der Abwicklungskollegien in allen Phasen des Verfahrens, d. h. von der Ausarbeitung der präventiven Sanierungs- und Abwicklungspläne bis hin zur tatsächlichen Abwicklung eines Unternehmens. Sind sich die Behörden über im Hinblick auf Gruppen oder Unternehmen zu fassende Beschlüsse uneins, so sollte als letztes Mittel der EIOPA die Rolle einer Vermittlungsstelle zukommen.