Erwägungsgrund 47 32025L0001
Wurden Abwicklungsinstrumente eingesetzt, um Versicherungsportfolios auf ein solides Unternehmen zu übertragen, bei dem es sich um einen privaten Erwerber oder ein Brückenunternehmen handeln kann, so sollte der verbleibende Teil des Unternehmens innerhalb einer angemessenen Frist liquidiert werden. Die Länge dieser Frist sollte davon abhängen, ob das ausfallende Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen Dienstleistungen erbringen oder Unterstützung leisten muss, damit der private Erwerber oder das Brückenunternehmen die ihm im Wege dieser Übertragung anvertrauten Tätigkeiten oder Dienstleistungen erbringen kann.