Richtlinie (EU) 2025/1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129 (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit alle betreffenden Behörden umfassend und ständig informiert sind, sollten die Aufsichtsbehörden den betreffenden Abwicklungsbehörden etwaige präventive Sanierungspläne sowie diesbezügliche Änderungen und die Abwicklungsbehörden den betreffenden Aufsichtsbehörden etwaige Abwicklungspläne sowie diesbezügliche Änderungen übermitteln.
Erwägungsgrund 28 32025L0001Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen