Richtlinie (EU) 2025/1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129 (Text von Bedeutung für den EWR)
Binnen fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie sollte die Kommission, aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen, nach Konsultation der EIOPA eine eingehendere Bewertung vornehmen und dem Europäischen Parlament und dem Rat ausführlich darüber Bericht erstatten und dabei den Schwerpunkt auf ausgewählte Aspekte der Anwendung dieser Richtlinie legen —
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