Erwägungsgrund 46 32025L0001
In spezifischen Fällen, in denen bestimmte Unternehmen der Gruppe für ein in Abwicklung befindliches Unternehmen Dienstleistungen erbringen, die entscheidend für die Gewährleistung der Kontinuität des Versicherungsschutzes sind, sollte die Abwicklungsbehörde die Befugnis haben, sicherzustellen, dass die von einem solchen Anbieter wesentlicher Dienstleistungen bereitgestellten Waren und Dienstleistungen weiterhin bereitgestellt werden, falls sich dessen Finanzlage infolge des Ausfalls eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens innerhalb derselben Gruppe verschlechtert und die Ausübung einer solchen Befugnis erforderlich ist, um die Kontinuität des durch andere Unternehmen der Gruppe geleisteten Versicherungsschutzes zu wahren. Diese Befugnisse könnten die Anwendung von Abwicklungsbefugnissen und -instrumenten auf den Anbieter wesentlicher Dienstleistungen umfassen.