Erwägungsgrund 30 32025L0001
Die Durchführung der in einem präventiven Sanierungsplan oder einem Abwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen könnte Auswirkungen auf das Personal von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen haben. Diese Pläne sollten daher, soweit zweckmäßig, Verfahren zur Information und Konsultation der Arbeitnehmervertreter während des gesamten Sanierungs- und Abwicklungsverfahrens umfassen. Im Rahmen dieser Verfahren sollten Tarifverträge, sonstige Vereinbarungen der Sozialpartner sowie nationale und Unionsrechtsvorschriften über die Einbeziehung von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern in die Verfahren zur Umstrukturierung von Unternehmen berücksichtigt werden.