Erwägungsgrund 54 32025L0001
Wirksame Abwicklungsregelungen sollten sicherstellen, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen so abgewickelt werden können, dass die negativen Auswirkungen eines Ausfalls auf Versicherungsnehmer, Steuerzahler, Realwirtschaft und Finanzstabilität so gering wie möglich gehalten werden. Durch Herabschreibungen oder Umwandlungen sollte sichergestellt werden, dass, bevor Versicherungs- oder Rückversicherungsforderungen betroffen sind, zunächst Anteilseigner und Gläubiger eines ausfallenden Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens Verluste tragen und einen angemessenen Teil der sich aus dem Ausfall des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens ergebenden Kosten übernehmen, sobald Abwicklungsbefugnisse ausgeübt werden. Mit dem Instrument der Herabschreibung oder Umwandlung sollte somit ein stärkerer Anreiz für Anteilseigner und Gläubiger von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen sowie bis zu einem gewissen Grad für deren Versicherungsnehmer geschaffen werden, die finanzielle Lage des jeweiligen Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens unter normalen Umständen zu verfolgen.