Erwägungsgrund 25 32025L0001
Damit die möglichen Wechselwirkungen zwischen Abhilfe- und Abwicklungsmaßnahmen abgeschätzt und die Krisenvorsorge und Abwicklungsfähigkeit von Gruppen verbessert werden können, sollte jede Behandlung von Gruppen in Bezug auf die präventive Sanierungs- und Abwicklungsplanung für alle der Gruppenaufsicht unterliegenden Unternehmen der Gruppe gelten. Die präventiven Sanierungs- und Abwicklungspläne sollten den finanziellen, technischen und unternehmerischen Strukturen der betreffenden Gruppe sowie dem Grad ihrer internen Verflechtung Rechnung tragen.