Erwägungsgrund 1 32013R1306
In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel: "Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen" wurden die potenziellen Herausforderungen, Ziele und Ausrichtungen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2013 untersucht. Unter Berücksichtigung der im Anschluss an diese Mitteilung geführten Diskussion sollte die GAP mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 reformiert werden. Diese Reform sollte sich auf alle Hauptinstrumente der GAP erstrecken, einschließlich der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates. Die Erfahrung bei der Anwendung der genannten Verordnung hat gezeigt, dass bestimmte Elemente des Finanzierungs- und Überwachungsmechanismus angepasst werden müssen. Aufgrund des Umfangs einer solchen Reform ist es angezeigt, die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 aufzuheben und durch einen neuen Text zu ersetzen. Mit der Reform sollten auch die Bestimmungen soweit wie möglich harmonisiert, rationalisiert und vereinfacht werden.