Erwägungsgrund 75 32013R1306
Demnach bietet die Veröffentlichung der Namen der Begünstigten der Fonds eine Möglichkeit, die öffentliche Kontrolle der Verwendung dieser Mittel zu verstärken, und stellt somit eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsystems dar, die erforderlich ist, um einen angemessenen Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten. Dies wird teilweise durch die vorbeugende und abschreckende Wirkung erreicht, die eine solche Veröffentlichung hat, teilweise dadurch, dass sie die einzelnen Begünstigten davon abhält, Unregelmäßigkeiten zu begehen, und teilweise auch dadurch, dass gleichzeitig die persönliche Verantwortlichkeit der Betriebsinhaber für die Verwendung der öffentlichen Gelder verstärkt wird.