Erwägungsgrund 85 32013R1306
Es muss bedacht werden, dass die allgemeine Veröffentlichung der einschlägigen Informationen nicht über das hinausgeht, was in einer demokratischen Gesellschaft und im Hinblick auf die Notwendigkeit des Schutzes der finanziellen Interessen der Union und der überragenden Bedeutung des Ziels einer öffentlichen Kontrolle der Verwendung der Mittel aus den Fonds notwendig ist.