Erwägungsgrund 87 32013R1306
Folglich sollten nach einer eingehenden Analyse und Bewertung, wie sich das Recht der Begünstigten auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten am besten wahren lässt, auch gestützt auf die während der Verhandlungen über diese Verordnung von der Kommission vorgelegten Informationen, in dieser Verordnung neue Bestimmungen über die Veröffentlichung von Informationen über alle Begünstigten von Mitteln aus den Fonds festgelegt werden.