Erwägungsgrund 24 32013R1306
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Bestimmungen über die finanzielle Unterstützung aus den unter die Verordnung fallenden Mitteln, den ELER eingeschlossen. Diese Bestimmungen umfassen auch die Erstattungsfähigkeit von Ausgaben, die Finanzverwaltung und die Verwaltungs- und Kontrollsysteme. Im Hinblick auf die Finanzverwaltung des ELER sollte im Interesse größerer Klarheit und Kohärenz zwischen den Fonds, die unter die vorliegende Verordnung fallen, auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 über Mittelbindungen, Zahlungsfristen und die Aufhebung von Mittelbindungen Bezug genommen werden.