Erwägungsgrund 97 32013R1306
Ebenso sollten diese Durchführungsbefugnisse der Kommission Folgendes umfassen: Vorschriften für die Durchführung von Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen sowie der Richtigkeit und Vollständigkeit der im Beihilfe- oder Zahlungsantrag gemachten Angaben, einschließlich Vorschriften über Messtoleranzen für Vor-Ort-Kontrollen; die erforderlichen technische Spezifikationen für die einheitliche Umsetzung des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems; Vorschriften über Situationen bei der Übertragung eines Betriebs, wenn dabei eine noch zu erfüllende Verpflichtung im Zusammenhang mit der Förderfähigkeit im Hinblick auf die betreffende Beihilfe übertragen wird; sowie Vorschriften für die Zahlung von Vorschüssen. Sie sollten auch Folgendes abdecken: Vorschriften, mit denen eine einheitliche Anwendung der Vorschriften über die Prüfung von Geschäftsunterlagen sichergestellt werden soll, die Verfahren für die nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten und für die Datenbank für Analysewerte von Isotopendaten, die zur Aufdeckung von Betrugsfällen beitragen wird; die Verfahren für die Zusammenarbeit und Amtshilfe zwischen Kontrollbehörden und -einrichtungen; Vorschriften für die Durchführung der Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Vermarktungsnormen, Vorschriften über die zuständigen Behörden für die Durchführung der Kontrollen, über deren Inhalt, Häufigkeit sowie die kontrollierte Vermarktungsstufe.