Erwägungsgrund 70 32013R1306
Das Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 2010 in den verbundenen Rechtssachen C-92/09 und 93/09 Volker und Markus Schecke GbR, Hartmut Eifert gegen Land Hessen erklärte Artikel 42 Nummer 8b und Artikel 44a der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 sowie die Verordnung (EG) Nr. 259/2008 der Kommission für ungültig, soweit diese Vorschriften - in Bezug auf natürliche Personen, die Empfänger von Mitteln aus den europäischen Agrarfonds sind - die Veröffentlichung personenbezogener Daten hinsichtlich aller Empfänger vorschrieben, ohne nach einschlägigen Kriterien wie den Zeiträumen, während deren sie solche Beihilfen erhalten haben, der Häufigkeit oder auch Art und Umfang dieser Beihilfen zu unterscheiden.