Erwägungsgrund 45 32013R1306
Zum Zwecke der Schaffung einer Referenzschicht im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen, das auf von im Umweltinteresse genutzte Flächen zugeschnitten ist, sollten die Mitgliedstaaten spezifische Informationen berücksichtigen können, die von Betriebsinhabern im Zusammenhang mit ihren Anträgen für die Antragsjahre 2015 bis 2017 möglicherweise gefordert werden, wie beispielsweise die Angabe derjenigen Landschaftselemente oder sonstigen Flächen, die möglicherweise als im Umweltinteresse genutzte Flächen eingestuft werden können, und erforderlichenfalls die Angabe der Größe dieser Elemente und sonstiger Flächen.