Erwägungsgrund 44 32013R1306
Die Hauptbestandteile des integrierten Systems, insbesondere die Bestimmungen über die elektronische Datenbank, das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen, die Beihilfe- oder Zahlungsanträge und das System zur Bestimmung und Erfassung der Zahlungsansprüche sollten beibehalten werden, wobei der Entwicklung der Politik insbesondere durch die Einführung der Zahlung von für den Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden und für ökologische Leistungen von Landschaftselementen Rechnung zu tragen ist. Die Mitgliedstaaten sollten beim Aufbau dieser Systeme angemessenen Gebrauch von Technologien machen, mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und sicherzustellen, dass die Kontrollen auf effiziente und wirksame Art und Weise durchgeführt werden.