Erwägungsgrund 51 32013R1306
Angesichts der internationalen Struktur des Agrarhandels und im Hinblick auf das Funktionieren des Binnenmarktes sollte eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten eingerichtet werden. Ferner ist es notwendig, auf Unionsebene eine zentralisierte Dokumentation über begünstigte oder zahlungspflichtige Unternehmen zu schaffen, die in Drittländern ansässig sind.