Erwägungsgrund 43 32013R1306
Die Mitgliedstaaten sollten ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Zahlungen, die in der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vorgesehen sind, einrichten und unterhalten (im Folgenden "integriertes System"). Um die Wirksamkeit und Kontrolle der Förderung durch die Union zu verbessern, sollten die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, das integrierte System auch für andere Stützungsregelungen der Union anzuwenden.