Erwägungsgrund 35 32013R1306
Um die finanziellen Beziehungen zwischen den zugelassenen Zahlstellen und dem Haushalt der Union zu etablieren, sollte die Kommission jährlich über den Rechnungsabschluss dieser Zahlstellen entscheiden (finanzieller Rechnungsabschluss). Der Beschluss über den Rechnungsabschluss sollte sich auf die Vollständigkeit, Genauigkeit und Richtigkeit der Rechnungen beziehen, nicht aber auf die Übereinstimmung der Ausgaben mit dem Unionsrecht.