Erwägungsgrund 47 32013R1306
Die Prüfung der Geschäftsunterlagen der begünstigten oder zahlungspflichtigen Unternehmen kann ein sehr wirksames Mittel zur Kontrolle der Maßnahmen darstellen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des EGFL sind. Die Bestimmungen über die Prüfung der Geschäftsunterlagen sind in der Verordnung (EG) Nr. 485/2008 des Rates festgelegt. Durch diese Prüfung werden die von den Mitgliedstaaten bereits durchgeführten sonstigen Kontrollen ergänzt. Überdies werden die einzelstaatlichen Vorschriften über die Kontrolle, die umfassender sind als die in jener Verordnung vorgesehenen Bestimmungen, von dieser nicht berührt.