Erwägungsgrund 12 32013R1306
Die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Betriebsberatung durch die Begünstigten sollte auf freiwilliger Basis erfolgen. Alle Begünstigten, auch Betriebsinhaber, die keine Unterstützung im Rahmen der GAP erhalten, sollten Zugang zum Beratungssystem haben. Es sollte den Mitgliedstaaten jedoch offenstehen, Prioritätskriterien festzulegen. Aufgrund des Wesens der Beratungstätigkeit ist es angebracht, die dabei gewonnenen Informationen als vertraulich zu behandeln, außer in Fällen schwerer Verstöße gegen Unions- oder einzelstaatliches Recht. Im Hinblick auf die Wirksamkeit des Systems sollten die Berater angemessen qualifiziert sein und regelmäßig Weiterbildungen besuchen.