Erwägungsgrund 103 32013R1306
Angesichts der Dringlichkeit der Vorbereitung einer reibungslosen Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
Angesichts der Dringlichkeit der Vorbereitung einer reibungslosen Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.