Erwägungsgrund 50 32013R1306
Es sollten die Befugnisse der mit diesen Prüfungen beauftragten Bediensteten sowie die Verpflichtung der Unternehmen, die Geschäftsunterlagen während eines bestimmten Zeitraums zu ihrer Verfügung zu halten und die von ihnen erbetenen Auskünfte zu erteilen, festgelegt werden. Geschäftsunterlagen sollten in bestimmten Fällen beschlagnahmt werden können.