Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates
Der Wechselkurs, der von der Kommission für die Erstellung der Haushaltsdokumente verwendet wird, sollte auf möglichst aktuellen Angaben beruhen, wobei die zwischen Erstellung und Vorlage dieser Dokumente erforderliche Zeit zu berücksichtigen ist.
Erwägungsgrund 23 32013R1306Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen