Erwägungsgrund 84 32013R1306
Diese Informationen der Öffentlichkeit zusammen mit den in dieser Verordnung vorgesehenen allgemeinen Informationen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, erhöht die Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Unionsmittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und verbessert somit die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz dieser Politik. Dies ermöglicht eine bessere Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess und gewährleistet eine größere Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber dem Bürger. Auch werden dem Bürger konkrete Beispiele für die öffentlichen Güter, die die Landwirtschaft liefert, zur Kenntnis gebracht, wodurch die staatliche Förderung des Agrarsektors an Legitimität gewinnt.