Erwägungsgrund 4 32013R1306
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und die auf ihrer Grundlage erlassenen Bestimmungen sollten für die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Maßnahmen gelten. Diese Verordnung enthält insbesondere Vorschriften über die geteilte Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung sowie Vorschriften über die Arbeitsweise der zugelassenen Einrichtungen, die Haushaltsgrundsätze, Vorschriften, die im Rahmen der vorliegenden Verordnung einzuhalten sind.