Erwägungsgrund 34 32013R1306
Für die Erstellung der für die Kommission bestimmten Informationen ist so umfassend wie möglich auf Informationstechnologie zurückzugreifen. Die Kommission muss bei ihren Prüfungen uneingeschränkten und unmittelbaren Zugang zu den ausgabenrelevanten Daten haben, und zwar sowohl zu den entsprechenden Unterlagen auf Papier als auch zu den elektronisch gespeicherten Daten.